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Die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten
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Vermögenswerte können auch bereits zu Lebzeiten an den/die Wunscherben übertragen werden. Schenkung, Übergabe oder die Errichtung einer Privatstiftung sind die Möglichkeiten. |
Werden Vermögenswerte (z. B. Häuser, Fahrzeuge, Sparbücher, Bargeld) bereits zu Lebzeiten an den/die Wunscherben übertragen, spricht man von vorsorgender Vermögensübertragung. Dies kann durch Schenkung, Übergabe oder Errichtung einer Privatstiftung erfolgen.
| Vermögensübergabe zu Lebzeiten |
| Schenkung Der Geschenknehmer ist gegenüber dem vormaligen Eigentümer zu keiner Gegenleistung verpflichtet. Die Errichtung eines Schenkungsvertrags ist empfehlenswert, in einigen Fällen sogar vorgeschrieben. Schenkungen müssen im Allgemeinen (mit einigen Ausnahmen) beim Finanzamt angezeigt werden. |
| Übergabe Im Unterschied zur Schenkung wird bei der Übergabe eine Gegenleistung vereinbart, z. B. ein Wohnrecht. |
| Privatstiftung Diese eigentümerlose Einrichtung wird entsprechend der Stiftungsurkunde von Vorständen verwaltet. Die Privatstiftung ist z. B. zur Erhaltung gewisser Vermögenseinheiten geeignet, deren Zerteilung der Stifter verhindern will. |
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist seit August 2008 gestrichen. Mehr dazu finden Sie unter "Steuerrechtliches".



