Steuerrechtliches zurück
Was Sie steuerlich beachten müssen
![]() |
Was Sie über Steuern im Zusammenhang mit Schenken und Vererben wissen sollten. |
Seit 1. August 2008 entfallen die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Weiterhin zu entrichten ist die Grunderwerbsteuer. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer ist der dreifache Einheitswert. Es besteht eine Anzeigepflicht bei Schenkungen von Vermögenswerten.
| Die Änderungen auf einen Blick |
| Erbschafts- und Schenkungssteuer fallen nicht mehr an. |
| Grundstücke unterliegen auch bei unentgeltlicher Übertragung der Grunderwerbsteuer. |
| Bei unentgeltlichem Erwerb von Mietgebäuden ist bei Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Absetzung für Abnutzung (AfA) des Rechtsvorgängers fortzusetzen. |
| Für Stiftungen halbiert sich der Eingangssteuersatz auf 2,5 Prozent, eine steuerneutrale Substanzauszahlung ist möglich. |



