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Steuerrechtliches zurück

Was Sie steuerlich beachten müssen

 Was Sie über Steuern im Zusammenhang mit Schenken und Vererben wissen sollten.

Seit 1. August 2008 entfallen die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Weiterhin zu entrichten ist die Grunderwerbsteuer. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer ist der dreifache Einheitswert. Es besteht eine Anzeigepflicht bei Schenkungen von Vermögenswerten.

Die Änderungen auf einen Blick
Erbschafts- und Schenkungssteuer fallen nicht mehr an.
Grundstücke unterliegen auch bei unentgeltlicher Übertragung der Grunderwerbsteuer.
Bei unentgeltlichem Erwerb von Mietgebäuden ist bei Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Absetzung für Abnutzung (AfA) des Rechtsvorgängers fortzusetzen.
Für Stiftungen halbiert sich der Eingangssteuersatz auf 2,5 Prozent, eine steuerneutrale Substanzauszahlung ist möglich.