Was passiert im Erbschaftsfall... zurück
... mit Bausparvertrag, Lebensversicherung, Wertpapierdepot?
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Wie werden Bausparverträge, Versicherungen und Wertpapierdepots im Erbschaftsfall behandelt? |
| Was geschieht mit... |
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Lebensversicherung |
| Bausparvertrag Im Gegensatz zu der Lebensversicherung gelangt der Bausparvertrag in den Nachlass des Verstorbenen. |
| Wertpapierdepot Ein Wertpapierdepot kommt ebenfalls in den Nachlass. Bei Gemeinschaftsdepots mit Einzelverfügungsberechtigung darf der überlebende Kontoinhaber weiterhin verfügen. Will man Wertpapiervermögen bereits zu Lebzeiten einer dritten Person zukommen lassen, kann z. B. bei Fondssparverträgen das Depot auf diese Person angelegt werden. |
Achtung: Auch Schulden sind vererbbar. Um eine Erbschaft erhalten zu können, ist jedoch die Abgabe einer Erbantrittserklärung erforderlich, da niemand gezwungen werden kann, ein Erbe anzutreten. Bei Antritt eines Erbes besteht die Möglichkeit, eine unbedingte (unbeschränkte Haftung) oder eine bedingte (beschränkte Haftung) Erbantrittserklärung abzugeben.
Bei der unbedingten Erbantrittserklärung haftet der Erbe für alle Schulden und die Erfüllung von Vermächtnissen mit seinem eigenen Vermögen in unbeschränkter Höhe. Durch die Abgabe einer bedingten Erbantrittserklärung haftet der Erbe zwar weiterhin mit seinem eigenen Vermögen, jedoch nur beschränkt mit dem Wert des Nachlasses.
In vielen Fällen ist es zweckmäßig, Vermögen bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation weiterzugeben. Diese Vorgänge stellen für alle Beteiligten eine der wichtigsten vermögensrechtlichen Entscheidungen ihres Lebens dar. Ihr Raiffeisenberater kann Sie dabei unterstützen, die Aufteilung Ihrer Vermögenswerte optimal und individuell zu gestalten. Sie erhalten professionelle Unterstützung, um Ihre Vermögenssituation erb- und steuerrechtlich zu optimieren.



